Wir erstellen Wertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken im Auftrag von Banken, Versicherungen, Gerichten, Investoren und privaten Einzelkunden.

Das Architektur- und Sachverständigenbüro wurde 1925 von Dipl.-Ing. Hans Ackermann in Hagen gegründet. Ab Mitte der 60er Jahre lag der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit im Bereich Immobilienbewertung. 1975 erfolgte die Eröffnung eines weiteren Büros in Dortmund. Das Büro befasst sich seit dieser Zeit überwiegend mit der Bewertung von Immobilien und ist überregional tätig.

Seit 2005 sind Hans Joachim, Manfred, Carsten und Jörg Ackermann teilhabende Gesellschafter der Architekten Ackermann.
Die Institution des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ wurde geschaffen, um Gerichten, Unternehmen, Behörden und Privatleuten die Suche nach fachlich besonders qualifizierten Sachverständi-
gen mit besonders hoher Glaubwürdigkeit und Gewähr für Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit zu erleichtern. Sie ist heute in § 36 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt und hat ihre Wurzeln in der preußischen allgemeinen Gewerbeordnung aus der Mitte des 19. Jahrhunderts (17. Januar 1845).

Die besondere Sachkunde auf dem jeweiligem Sachgebiet wird durch staatliche oder halbstaatliche Stellen, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, überprüft.

Die Sachverständigen sind darauf vereidigt, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten.

Die verantwortungsvolle Stellung des ö.b.u.v. Sachverständigen stellt neben seiner überdurchschnittlichen Erfahrung und Qualifizierung mit Fortbildungspflicht auf dem entsprechenden Sachgebiet ebenso hohe Anforderungen an seine Charakterstärke, Sorgfalt, Korrektheit und persönliche Integrität.